Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Beinwil

Adresse:

Friedensrichteramt Beinwil

4229 Beinwil SO

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4719 Ramiswil
  • 4229 Beinwil SO
  • 2827 Schelten

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Beinwil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Beinwil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Seewen (4206 Seewen SO) , Friedensrichteramt Nunningen (4208 Nunningen) , Friedensrichteramt Breitenbach (4226 Breitenbach) , Friedensrichteramt Büsserach (4227 Büsserach) , Friedensrichteramt Erschwil (4228 Erschwil) , Friedensrichteramt Fehren (4232 Fehren) , Friedensrichteramt Meltingen (4233 Meltingen) , Friedensrichteramt Zullwil (4234 Zullwil) , Friedensrichteramt Kleinlützel (4245 Kleinlützel) oder Friedensrichteramt Grindel (4247 Grindel).

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