Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Deitingen

Adresse:

Friedensrichteramt Deitingen

4543 Deitingen

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4543 Deitingen
  • 4542 Luterbach

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Deitingen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Deitingen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Balm (4525 Balm b. Günsberg) , Friedensrichteramt Zuchwil (4528 Zuchwil) , Friedensrichteramt Feldbrunnen (4532 Feldbrunnen) , Friedensrichterkreis Unterer Leberberg (4534 Flumenthal) , Friedensrichteramt Luterbach (4542 Luterbach) , Friedensrichteramt Derendingen (4552 Derendingen) , Friedensrichteramt Subingen (4553 Subingen) , Friedensrichteramt Etziken (4554 Etziken) , Friedensrichteramt Hüniken (4554 Hüniken) oder Friedensrichteramt Bolken (4556 Bolken).

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