Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Obfelden

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Obfelden, Obfelden

Adresse:

Friedensrichteramt Obfelden
Hölibachstrasse 14
8912 Obfelden

Kontakt:

Telefon: 044 767 06 63
Fax: 044 761 28 19
Email: Friedensrichter@obfelden.ch

Zuständig für:

  • 8912 Obfelden
  • 8910 Affoltern am Albis

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Obfelden

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Obfelden einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bonstetten (8906 Bonstetten) , Friedensrichteramt Wettswil am Albis (8907 Wettswil) , Friedensrichteramt Hedingen (8908 Hedingen) , Friedensrichteramt Affoltern (8910 Affoltern am Albis) , Friedensrichteramt Rifferswil (8911 Rifferswil) , Friedensrichteramt Ottenbach (8913 Ottenbach) , Friedensrichteramt Aeugst (8914 Aeugst am Albis) , Friedensrichteramt Hausen am Albis (8915 Hausen am Albis) , Friedensrichteramt Mettmenstetten (8915 Hausen am Albis) oder Friedensrichteramt Kappel am Albis (8926 Kappel am Albis).

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