Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Selzach

Adresse:

Friedensrichteramt Selzach

2545 Selzach

Kontakt:

Telefon: 032 641 24 91

Zuständig für:

  • 4574 Nennigkofen
  • 4512 Bellach
  • 2545 Selzach

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Selzach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Selzach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Tribunal régional du Littoral et du Val-de-Travers (2000 Neuchâtel) , Tribunal régional des Montagnes et du Val-de-Ruz (2300 La Chaux-de-Fonds) , Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (2501 Biel/Bienne) , Friedensrichteramt Grenchen (2540 Grenchen) , Friedensrichteramt Bettlach (2544 Bettlach) , Autorité régionale de concili- ation Jura bernois-Seeland (2740 Moutier) , Juges civils (2900 Porrentruy 2) , Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (3008 Bern) , Friedensrichteramt Schnottwil (3253 Schnottwil) oder Friedensrichteramt Messen (3254 Messen).

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