Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Leuk
Adresse:
Gemeinderichter Leuk
3953 Leuk Stadt
Kontakt:
Zuständig für:
- 3970 Salgesch
- 3957 Erschmatt
- 3956 Guttet-Feschel
- 3953 Leuk Stadt
- 3952 Susten
- 3945 Niedergampel
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Leuk
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Niedergampel , Susten , Leuk Stadt , Guttet-Feschel , Erschmatt oder Salgesch.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Leuk einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch) , Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems) , Gemeinderichter Agarn (3951 Agarn) , Gemeinderichter Leukerbad (3954 Leukerbad) , Gemeinderichter Albinen (3955 Albinen) , Gemeinderichter Feschel-Guttet (3956 Feschel) , Juge de commune de Sierre (3960 Sierre) oder Juge de commune d'Anniviers (3961 Vissoie).