Fortsetzung der Betreibung

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Fortsetzungsbegehren erstellen

Mit dem Fortsetzungsbegehren leiten Sie den zweiten Teil eines Betreibungsverfahrens ein:
die Vollstreckung.

Fortsetzungsbegehren runterladen, ausfüllen, Zahlungsbefehl beilegen, absenden.

Preis: Kostenlos

Jetzt Begehren runterladen

Runterladen, ausdrucken,
unterzeichnen, absenden.

Juristisch korrekte
Formatvorlage.

Automatische Ermittlung
des zuständigen Amtes.

Was ist ein Fortsetzungsbegehren?

Eine Betreibung setzt sich juristisch aus zwei Teilen zusammen: dem Einleitungsverfahren und dem Vollstreckungsverfahren. Beide Verfahren müssen durch den Gläubiger ausgelöst werden mit dem Stellen folgender Begehren an das Betreibungsamt:

1. Einleitungsverfahren:         Betreibungsbegehren
2. Vollstreckungsverfahren:  Fortsetzungsbegehren

Das Fortsetzungsbegehren kann erstellt werden, wenn ein gültiger Zahlungsbefehl vorliegt. Es muss beim zuständigen Betreibungsamt eingereicht werden, frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner und spätestens ein Jahr danach. Hat der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, muss dieser erst beseitigt werden. Der entsprechende Entscheid ist dem Fortsetzungsbegehren beizulegen.

Lohnt sich die Fortsetzung?

Sie als Gläubiger müssen die Kosten für die Fortsetzung der Betreibung im Voraus bezahlen. Kommt es zum Konkurs, können die Kosten einige Tausend Franken betragen. Prüfen Sie deshalb die finanzielle Situation des Schuldners und Ihre Erfolgsaussichten, bevor Sie das Fortsetzungsbegehren stellen:

Zum Betreibungsauszug      Zur Bonitätsanalyse     Zum Handelsregisterauszug

Bestehen Unsicherheiten oder Fragen zum Vorgehen, ziehen Sie den Rat eines Experten hinzu.

 

Kann ich das Fortsetzungsbegehren online stellen?

Sie können die Betreibung nur online fortsetzen, wenn Sie den Betreibungsprozess von Beginn an elektronisch (über eSchKG) eingeleitet haben. Ansonsten muss das Fortsetzungsbegehren schriftlich gestellt werden.
Mit eBetreibung haben Sie die Möglichkeit, den gesamten Betreibungsprozess elektronisch abzuwickeln. Die Daten aus dem Betreibungsbegehren werden bei eBetreibung automatisch ins Fortsetzungsbegehren übertragen.
 

Ihre Vorteile

  • Erstellen des Fortsetzungsbegehrens mit wenigen Klicks - ausdrucken - unterzeichnen - absenden
  • Juristisch korrektes Formular
  • Formular in 3 Sprachen d/f/i
  • Automatische Ermittlung des zuständigen Amtes
     

Fortsetzung auf Pfändung oder Konkurs

Das Betreibungsamt legt fest, ob die Betreibung auf Pfändung oder Konkurs zur Anwendung kommt.

Fortsetzung auf Pfändung
Nachdem das Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt gestellt wurde, sendet dieses dem Schuldner eine Pfändungsankündigung. In der Regel erfolgt kurze Zeit darauf der Pfändungsvollzug. Es wird nur so viel an Vermögenswerten des Schuldners gepfändet, wie zur Deckung der Forderung plus Betreibungs- und Gerichtskosten notwendig ist. Für den ungedeckten Teil der Forderung kann das Betreibungsamt eine Lohnpfändung von höchstens einem Jahr anordnen. Das Einkommen des Schuldners kann nur insoweit gepfändet werden, als ihm ein betreibungsrechtliches Existenzminimum verbleibt. Bestimmte Einkommen wie Renten, Sozialhilfeleistungen, Hilflosenentschädigung usw. sind unpfändbar.

Fortsetzung auf Konkurs
Untersteht der Schuldner der Betreibung auf Konkurs und dem Fortsetzungsbegehren wird durch das Betreibungsamt Folge geleistet, so stellt dieses dem Schuldner die Konkursandrohung zu. In diesem Fall hat der Schuldner eine weitere Frist von 20 Tagen, um die Forderung zu begleichen. Lässt der Schuldner diese Frist ungenutzt verstreichen, kann der Gläubiger nach Ablauf dieser Frist beim zuständigen Richter die Konkurseröffnung beantragen. Vor dem Stellen des Konkursantrags sollte der Gläubiger jedoch prüfen, ob die zu erwartenden Gerichts- und Konkurskosten in einem vertretbaren Verhältnis zur Forderung stehen. Denn nach Gesetz haftet der Gläubiger für sämtliche Verfahrenskosten bis zur rechtskräftigen Einstellung des Konkursverfahrens bzw. bis zum Schuldenruf. Diese Kosten können selbst in einfacheren Fällen schnell mehrere Tausend Franken erreichen.