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Beginnen wir mit einer Praxisfrage:
Ein neuer Kunde bestellt bei Ihnen Ware im Wert von CHF 300.- . Sie prüfen den Kunden auf seine Bonität. Die Ampel zeigt grünes Licht, d.h. das Resultat ist positiv. Ihr Unternehmen liefert dem Kunden die bestellte Ware. Ab welchem Zeitpunkt haben Sie das Recht, dem Kunden Rechnung zu stellen?

Unverzüglich nach der Auslieferung
5-10 Tage nach Auslieferung
14 Tage nach Auslieferung, damit der Kunde allenfalls von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen kann.
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Richtig. Beim Kauf von Waren gilt das Prinzip „Zug um Zug“, also Ware gegen Geld. Ein Verkäufer kann Barzahlung verlangen. Er kann jedoch auch eine Bezahlung mittels Rechnung erlauben und unmittelbar nach Lieferung der Ware Rechnung stellen. In der Praxis gilt: Stellen Sie dem Kunden Rechnung, so lange er sich an Ihre Lieferung oder Leistung erinnert. Konkret: unverzüglich nach der Lieferung oder Erbringen der vereinbarten Leistung, jedoch spätestens zehn Tage danach.

 

Falsch. Beim Kauf von Waren gilt das Prinzip „Zug um Zug“, also Ware gegen Geld. Ein Verkäufer kann unmittelbar nach Lieferung der Ware Rechnung stellen.

 

Falsch, das Rückgaberecht hat keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung.

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