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Praxisfrage: Wählen Sie einen der drei Texte für eine Zahlungsaufforderung.

„Das Mahnen, Herr, ist eine schwere Kunst! Sie werden's oft am eigenen Leib verspüren. Man will das Geld, doch will man auch die Gunst des werten Kunden nicht verlieren. Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch, ein kurz' Gesuch bei Ihnen einzureichen. Sie möchten uns, wenn möglich heute noch, die unten aufgeführte Schuld begleichen.“
„Trotz unserer Zahlungserinnerung vom 2. Mai 2020 haben Sie den offenen Betrag von CHF 300.00 noch immer nicht überwiesen. Bitte begleichen Sie diese Rechnung innerhalb von 10 Tagen mit dem beigelegten Einzahlungsschein. Die Mahngebühr von CHF 10.00 ist darin bereits enthalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei einer dritten Mahnung Spesen von CHF 15.00 sowie Verzugszinsen anfallen. “
„Trotz unserer Zahlungserinnerung vom 2. Mai 2020 konnten wir bis zum 12. Mai noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie deshalb um Prüfung und Ausgleich der Rechnung von CHF 300.00 bis zum 23. Mai mit beiliegendem Einzahlungsschein. Wenn Sie uns einen Vorschlag unterbreiten, sind wir auch gerne bereit, über Ratenzahlungen zu diskutieren. “
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Humorvolle Mahnungen können falsch verstanden oder nicht ernst genommen werden. Der Vers stammt allerdings aus einem echten Gerichtsfall in Deutschland.

Ein Gläubiger hatte seine Mahnung in Versen verfasst. Der Schuldner hatte offenbar keinen Humor (oder kein Geld) und musste deshalb verklagt werden. Das Landgericht Frankfurt/a.M. verfasste daraufhin das Gerichtsurteil ebenso in Versen:

" ... Ist zum Eintritt des Verzug der Wortlaut obigen Schreibens deutlich genug? Oder kommt eine Mahnung nicht in Betracht, wenn ein Gläubiger den Anspruch in Versen geltend macht? Die Kammer jedenfalls stört sich nicht dran und meint, nicht auf die Form, den Inhalt kommt's an.“ (Quelle: www.akademie.de, 2011)

 

Seien Sie vorsichtig mit der Mahngebühr. Sie darf nur erhoben werden, falls dies bei Vertragsabschluss (z.B. in allgemeinen Geschäftsbedingungen) vereinbart worden ist. Der Verzugszins darf jedoch von Gesetzes wegen ab Datum der ersten Mahnung verrechnet werden.

 

Korrekte Mahnung, zudem bieten Sie Ihrem Kunden Hand für eine alternative Lösung in Ratenzahlungen.

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