Adressauskunftsbegehren bei der Einwohnerkontrolle Leibstadt

Adressauskunftsbegehren bei der Einwohnerkontrolle Leibstadt, Leibstadt

Adresse:

Einwohnerkontrolle Leibstadt
Gemeindeverwaltung
5325 Leibstadt

Kontakt:

Telefon: 056 247 13 30
Fax: 056 247 15 22
Email: kanzlei@leibstadt.ch

Zuständig für:

  • 5325 Leibstadt

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht eine Einwohnerkontrolle?

Die Aufgabe der Einwohnerkontrolle besteht darin, die Daten der Einwohnerinnen und Einwohner zu verwalten und auf dem aktuellsten Stand zu halten. Sie ist zuständig für die Anmeldung von Neuzuzügen und bearbeitet auch sämtliche Wegzüge, Adressänderungen oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer Einwohnerin und/oder eines Einwohners.

Adressauskunftsbegehren Einwohneramt Einwohnerkontrolle Leibstadt

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Möchten Sie das Adressauskunftsbegehren nicht bei der Einwohnerkontrolle Leibstadt stellen?

Andere Personen stellten das Adressauskunftsbegehren bei der Einwohnerkontrolle Böttstein (5314 Kleindöttingen) , Einwohnerkontrolle Leuggern (5316 Leuggern) , Einwohnerkontrolle Mandach (5318 Mandach) , Einwohnerkontrolle Koblenz (5322 Koblenz) , Einwohnerkontrolle Rietheim (5323 Rietheim) , Einwohnerkontrolle Schwaderloch (5326 Schwaderloch) , Einwohnerkontrolle Zurzach (5330 Bad Zurzach) , Einwohnerkontrolle Rekingen (5332 Rekingen AG) , Einwohnerkontrolle Rümikon (5332 Rekingen AG) oder Einwohnerkontrolle Baldingen (5332 Rekingen AG).

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