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Inkasso Ratgeber

Adressauskunft
Prüfen Sie die Adresse jedes neuen Kunden, unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt. Achten Sie darauf, ob es sich um den Hauptsitz oder um eine Zweigniederlassung des Unternehmens handelt. Im Betreibungsfall muss bei Unternehmen der Hauptsitz, bei Privatpersonen der Wohnsitz berücksichtigt werden.

Die Einwohnerkontrolle einer Gemeinde erteilt nur Adressauskünfte über ansässige Privatpersonen. Handelt es sich bei Ihrem Schuldner um eine juristische Person, prüfen Sie die Adresse über einen Handelsregisterauszug (www.zefix.ch).

Elektronische Adressprüfung einer Privatperson

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