Inkasso e-Learning
Frage an den Experten?

Beginnen wir mit einer Praxisfrage:
Ein neuer Kunde gibt bei Ihrem Unternehmen telefonisch eine Bestellung über CHF 300.- auf. Wie gehen Sie vor?

Ich führe die Lieferung aus und stelle Rechnung.
Ich prüfe erst die Adresse, bevor ich liefere.
Ich prüfe erst die Bonität und entscheide anschliessend weiter.
Ich hole einen Handelsregisterauszug ein und entscheide weiter.
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Falsch. Informieren Sie sich bei neuen Kundinnen und Kunden erst über die Adressdaten und die Zahlungsfähigkeit. Führen Sie bei Beträgen über CHF 250.- eine Bonitätsprüfung durch.

 

Falsch. Bei Beträgen über CHF 250.- genügt eine Adressprüfung nicht. Um Debitorenverluste zu vermeiden, informieren Sie sich über die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden anhand einer Bonitätsprüfung.

 

Richtig. Bei Beträgen über CHF 250.- informieren Sie sich anhand einer Bonitätsprüfung über die finanzielle Situation Ihres Kunden, bevor Sie liefern. So senken Sie das Risiko eines Zahlungsausfalls.

 

Richtig, falls es sich bei Ihrem Kunden um ein Unternehmen, bzw. eine juristische Person handelt. Ein Handelsregisterauszug lohnt sich insbesondere, wenn Sie planen, mit diesem Kunden eine längerfristige Beziehung aufzubauen.

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