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Liquidität sichern

Trotz Bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher Rechnungsstellung kann es vorkommen, dass ein Kunde die Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie mit dem Verschicken von Mahnungen nicht zuwarten. Ausstände von Kunden haben schon manches Unternehmen in finanzielle Engpässe gebracht. Gemäss dem Intrum Europen Payment Report Schweiz 2019 betrachten gar 14 Prozent der befragten Schweizer Unternehmen verspätete Zahlungseingänge als Gefahr für die Existenz oder das Wachstum.

Keine gesetzlichen Vorschriften

Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. So bleibt es einem Gläubiger überlassen, ob, wie rasch und wie oft er einen Kunden an eine offene Geldforderung erinnern möchte. Auch bei der Form ist der Gläubiger völlig frei. Es ist ihm überlassen, schriftlich, mündlich, per Telefon, per E-Mail oder sogar per SMS zu mahnen. Aus Beweisgründen empfehlen sich schriftliche Mahnungen.

3 x mahnen

In der Praxis ist das dreistufige Mahnsystem üblich:

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