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Zahlungserinnerung

Es kann ja mal vorkommen, dass man eine Zahlung vergisst. Schildern Sie freundlich den Umstand und legen Sie dem Schreiben die vollständige Rechnung mit Einzahlungsschein bei. Zahlungsfrist: allenfalls verkürzen auf 10 oder 20 Tage.

Praxisfrage: Welchen der drei untenstehenden Texte verwenden Sie für eine Zahlungserinnerung?

„Vielleicht haben Sie im hektischen Alltag übersehen, dass Sie unsere Rechnung vom 30. März 2020 noch nicht beglichen haben. Wir bitten Sie, die Überweisung mit beiliegendem Einzahlungsschein innerhalb von 10 Tagen vorzunehmen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.“
„Wir sind überzeugt, dass Ihnen die Fälligkeit dieser Rechnung versehentlich entgangen ist. Für die Einzahlung des Ausstandes bis am 12. Mai 2020 danken wir Ihnen bestens. Bitte benützen Sie den beigelegten Einzahlungsschein, auf welchem im vorgedruckten Betrag eine Mahngebühr von CHF 5.00 bereits enthalten ist.“
„Selbst wenn Sie Ihre Zahlung einer Schildkröte auf den Panzer geschnallt hätten, wäre diese jetzt schon hier. Da wir es sowieso vorziehen, Zahlungen per Post zu erhalten, bitten wir um Übersendung der ausstehenden Rechnung bis am 12. Mai 2020.“
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Richtig, freundlicher Ton und korrekt.

 

Seien Sie vorsichtig mit der Mahngebühr. Sie darf nur erhoben werden, falls dies bei Vertragsabschluss (z.B. in allgemeinen Geschäftsbedingungen) vereinbart worden ist.

 

Humorvolle Mahnungen können falsch verstanden oder nicht ernst genommen werden. Zudem könnte sich Ihr Kunde in ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten befinden und der Humor wäre fehl am Platz.

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