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Haben Sie den Schuldner gemahnt?

Ja
Nein
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KORREKT. Mit dem Mahnen setzen Sie den Schuldner in Verzug und können nachweisen, dass Ihre Forderung fällig ist. Gehen Sie weiter zur Betreibung.

 

Bevor Sie die Betreibung einleiten, stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Schuldner schriftlich gemahnt haben. Somit setzen Sie den Schuldner in Verzug und können nachweisen, dass Ihre Forderung fällig ist.

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