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Frage an den Experten?

Hier können Sie Punkte sammeln. Jeweils am Ende eines wichtigen Kapitels finden Sie solche Kontrollfragen. Am Ende der Schulung werden alle Resultate nochmals aufgeführt.

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VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN
Kontrollfragen:

Frage 1: Wer ist verantwortlich für das Stellen des Fortsetzungsbegehrens?
Gläubiger
Handelsregister
Betreibungsamt

Frage 2: Wo können Sie sich über den Stand eines laufenden Konkursverfahrens informieren?
Betreibungsamt
Schweizerisches Handelsamtsblatt
Konkursrichter

Frage 3: Betreibung auf Konkurs: wer ist berechtigt, nach dem Schuldenruf eine Forderung beim Betreibungsamt anzumelden?
Nur Gläubiger, die über einen Zahlungsbefehl verfügen.
In erster Linie Arbeitnehmer mit offenen Lohnforderungen.
Jeder Gläubiger, welcher gegenüber dem Schuldner eine offene Forderung hat.

Frage 4: Sind Sie als Gläubiger verpflichtet, nach der Konkursandrohung auch das Konkursbegehren zu stellen?
Ja, nach dem Fortsetzungsbegehren gibt es kein zurück mehr.
Nein, ich kann selber entscheiden, ob ich die Betreibung mit dem Konkursbegehren weiterziehe oder nicht.
Ich kann das Konkursbegehren auch ohne Fortsetzungsbegehren stellen.

Frage 5: Wozu dient ein Kollokationsplan?
Um die Resultate der Gläubigerversammlung festzuhalten.
Um Zins und Total der Forderungen inklusive Betreibungskosten zu bestimmen.
Um Rangordnung der Gläubiger für die Verteilung des Erlöses aus der Konkursmasse festzulegen.

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