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Betreibungsbegehren

Bevor wir die Betreibung einleiten, müssen wir wissen, an welches der ca. 400 Betreibungsämter in der Schweiz wir uns richten müssen. Massgebend für die Wahl des Betreibungsamts ist die Adresse des Schuldners. Finden wir anhand eines Beispiels heraus, welche Adresse korrekt ist.

Praxisfrage: Sie importieren hochwertiges Katzenfutter aus Kanada. Unter anderem zählt ein Heimtierbedarf-Geschäft aus Genf zu Ihren Kunden. Das Geschäft gehört zu einer Kette mit Filialen in der ganzen Schweiz. Das Genfer Geschäft hat die letzte Lieferung über CHF 1500.- trotz Rechnungen und Mahnungen (inkl. Betreibungsandrohung) nicht bezahlt. Welcher Ort ist massgebend für die Wahl des Betreibungsamtes?

Ort der Rechnungsadresse
Im Handelsregister eingetragene Hauptsitz des Unternehmens
Ort der Warenlieferung
Geschäftssitz des Gläubigers

 

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Falsch, bei der Rechnungsadresse kann es sich um eine Filiale eines Unternehmens handeln. Massgebend ist der Hauptsitz des Unternehmens.
Tipp
Adresse ermitteln oder verifizieren unter
www.collectaonline.ch oder
www.betreibungsschalter-plus.ch
Richtig

Die Betreibung wird bei folgendem Betreibungsamt eingeleitet
(SchKG Art. 46-55):
  • Bei Unternehmen am Hauptsitz des Unternehmens (Eintrag im Handelsregister)
  • Bei Privatpersonen am Wohnsitz des Schuldners
  • Hat der Schuldner keinen festen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz in der Schweiz, muss er an seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort betrieben werden.

 

Falsch, der Ort der Warenlieferung ist nicht massgebend für die Betreibung.

 

Falsch, massgebend ist der Geschäftssitz des Schuldners.

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