Inkasso e-Learning
Frage an den Experten?

Kostenvorschuss

Wie beim Betreibungsbegehren ist der Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, die dem Betreibungsamt entstehenden Kosten für die Fortsetzung des Verfahrens vorzuschiessen. Nach Eingabe des Fortsetzungsbegehrens erhält der Gläubiger eine Rechnung. Die Gebühren richten sich nach dem Forderungsbetrag.

Forderungsbetrag in CHF Gebühr in CHF
bis 100 17.00
bis 500 30.00
bis 1000 50.00
bis 10'000 70.00
bis 100'000 100.00
bis 1'000'000 200.00
über 1'000'000 410.00

Zusätzlich erheben die Betreibungsämter eine Gebühr von CHF 3.- für den Postversand.

Beilagen

Zahlungsbefehl, falls er von einem anderen Betreibungsamt ausgestellt wurde. Wurde Rechtsvorschlag erhoben, so ist dem Begehren um Fortsetzung der Betreibung der Entscheid (allenfalls versehen mit einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung), durch welchen der Rechtsvorschlag beseitigt worden ist, beizulegen. Wurde provisorische Rechtsöffnung erteilt, so muss ferner nachgewiesen werden, dass eine Aberkennungsklage nicht erhoben, zurückgezogen oder rechtskräftig abgewiesen worden ist.

Seite 3 von 3

Frage an den Experten

Fragen Sie per Telefon +41 (0)41 767 30 00

Oder senden Sie uns eine Nachricht mit dem folgenden Formular:


Ihre Email-Adresse:
© COLLECTA ONLINE Datenschutz Impressum Nutzungsbestimmungen