eBetreibung online starten

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0.–

eBetreibung einleiten

Betreibung elektronisch einleiten und gesamten Prozess online abwickeln. Erstellen Sie kostenlos das Betreibungsbegehren online. Es fallen einzig die amtlichen Gebühren an.

Sie brauchen:

  • Angaben Schuldner, Forderung
  • Pass, ID (Erstidentifikation für Bundesamt für Justiz)
  • Wichtig: Beim ersten Bezug von eBetreibung muss aus gesetzlichen Gründen die eSchKG-Erklärung unterzeichnet werden.

Preis: Gratis

JETZT  KOSTENLOS  STARTEN

eBetreibung durch den Profi

Sie möchten die eBetreibung lieber dem Profi überlassen? Einfach die Daten erfassen und der Profi übernimmt für Sie die Ausführung. Er verwaltet und überwacht das ganze Betreibungsverfahren in Ihrem Namen. Sie sparen sich die Kosten eines Inkassobüros. Ein Zahlungseingang geht zu 100% auf Ihr angegebenes Konto.

Sie brauchen dieselben Informationen wie für die Gratis-eBetreibung.

 

Preis: CHF 55.00

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Für Treuhänder, Inkassofirmen: eBetreibung als Vertreter

Betreibungen elektronisch für Ihre Kunden einleiten und den gesamten Prozess online abwickeln. Wir bieten Ihnen die Software mit Mandantenfähigkeit an.

Die Einrichtung der Mandantenfähigkeit kostet CHF 150.00 pro Jahr. Weitere Kosten werden nach Anzahl Transaktionen abgerechnet.

Mehr Information

Mit eBetreibung starten Sie den automatisierten Online-Betreibungsprozess und profitieren von vielen Vorteilen wie Fallführung, Fristenkontrolle, kein Papier, usw. Wenn Sie die eBetreibung dem Profi übergeben, wird Ihnen die ganze Arbeit abgenommen und ein Zahlungseingang zu 100 Prozent gutgeschrieben. Sie werden laufend über den Verfahrensstand informiert. Die Gebührenrechnungen für die Betreibungskosten werden Ihnen direkt zugestellt.

Automatisierter
Betreibungsprozess online.

Fallführung durch System.
Schritt für Schritt.
 

Einfach, schnell.
Kein Papier, kein Formulardruck.

Gut zu wissen vor der Betreibung

Sie müssen die Betreibungsgebühren im Voraus bezahlen und später vom Schuldner einfordern. Klären Sie deshalb im Vorfeld ab, ob sich eine Betreibung lohnt. Prüfen Sie:

  • Finanzielle Situation des Schuldners: Betreibungsauszug, Bonitätsanalyse, Handelsregisterauszug.
  • Beweismittel: Um eine Forderung einzuklagen, liegt die Beweislast beim Gläubiger. Als Beweismittel zählen Verträge, Bestellungen, Lieferscheine, schriftliche Mitteilungen des Schuldners, Schuldanerkennung, usw.

Wie wird die Betreibung eingeleitet?

Die Betreibung wird mit dem elektronischen Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt eingeleitet. Sind die Angaben korrekt, stellt das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl an Ihren Schuldner aus. Für die Gebühren erhalten Sie direkt vom zuständigen Betreibungsamt eine Rechnung. Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Forderung. Das weitere Vorgehen sowie ausführliche Informationen zum Betreibungsprozess finden Sie im Ratgeber.
 

Wo erhalte ich ein Betreibungsbegehren?

Ein Betreibungsbegehren können Sie bei verschiedenen Betreibungsämtern elektronisch herunterladen. Einfacher geht es bei Betreibungsschalter-Plus. Hier leiten Sie über eBetreibung den Prozess online ein. Das Betreibungsbegehren wird automatisch erstellt.
 

Wie finde ich das zuständige Betreibungsamt?

Bei Privatpersonen ist der aktuelle Wohnort, bei Unternehmen der im Handelsregister eingetragene Firmensitz massgebend. Wenn Sie den Betreibungsprozess über eBetreibung mit Betreibungsschalter-Plus starten, wird das zuständige Betreibungsamt automatisch ermittelt.
 

Ist Ihr Schuldner zahlungsfähig?

Klären Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners vor Einleiten der Betreibung (z.B. mit einem Betreibungsauszug oder Bonitätsprüfung) ab. Denn Sie als Gläubiger müssen die Kosten für die Betreibung im Voraus bezahlen und nachträglich vom Schuldner einfordern. Es lohnt sich also, Aufwand und Ertrag im Vorfeld abzuwägen oder eine Alternative zur Betreibung in Betracht zu ziehen.

Ausführliche Informationen zum Vorgehen und Ablauf einer Betreibung erhalten Sie im Ratgeber von Betreibungsschalter-Plus.
 

Was kostet die Betreibung?

Die Gebühr ist vom Gläubiger vorzuschiessen und bemisst sich nach der Höhe der Forderung. Sie beträgt:

Forderung CHF                      Gebühr CHF
bis 100                                              20.30
über 100 bis 500                           33.30
über 500 bis 1'000                        53.30
über 1000 bis 10'000                   73.30
über 10'000 bis 100'000          103.30
über 100'000 bis 1'000'000    203.30
über 1'000'000                            413.30

Die rechtliche Basis befindet sich in Artikel 16 der Gebührenverordnung vom 23. September 1996 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.
Für eine präzise Auskunft zu den tatsächlichen Kosten wenden Sie sich bitte an das zuständige Betreibungsamt.