Friedensrichteramt Kreis IV
Adresse:
Friedensrichteramt Kreis IV
Postfach 2088
5430 Wettingen
Kontakt:
Zuständig für:
- 8967 Widen
- 8962 Bergdietikon
- 8957 Spreitenbach
- 8956 Killwangen
- 8953 Dietikon
- 8109 Kloster Fahr
- 5436 Würenlos
- 5432 Neuenhof
- 5430 Wettingen
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kreis IV
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