Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil
Adresse:
Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil
4584 Lüterswil
Kontakt:
Zuständig für:
- 4584 Lüterswil
- 4584 Gächliwil
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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