Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Pfungen

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Pfungen, Pfungen

Adresse:

Friedensrichteramt Pfungen
Reckholdernstrasse 9
8422 Pfungen

Kontakt:

Telefon: 052 315 14 39
Email: gerig.pfungen@bluewin.ch

Zuständig für:

  • 8422 Pfungen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

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Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Volken (8414 Buch am Irchel) , Friedensrichteramt Dorf (8414 Buch am Irchel) , Friedensrichteramt Flaach (8414 Buch am Irchel) , Friedensrichteramt Berg am Irchel (8414 Buch am Irchel) , Friedensrichteramt Buch am Irchel (8414 Buch am Irchel) , Friedensrichteramt Embrach (8424 Embrach) , Friedensrichteramt Lufingen (8424 Embrach) , Friedensrichteramt Oberembrach (8424 Embrach) , Friedensrichteramt Freienstein-Teufen (8427 Rorbas) oder Friedensrichteramt Rorbas (8427 Rorbas).

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