Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Reinach

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Reinach, Reinach BL

Adresse:

Friedensrichteramt Reinach
Im Bachacker 13
4153 Reinach BL

Kontakt:

Telefon: 061 711 44 37
Fax: 061 713 84 50
Email: ernst.senn@intergga.ch

Zuständig für:

  • 4153 Reinach BL

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Reinach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Reinach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Dornach (4143 Dornach) , Friedensrichteramt Arlesheim (4144 Arlesheim) , Friedensrichteramt Gempen (4145 Gempen) , Friedensrichteramt Hochwald (4146 Hochwald) , Friedensrichteramt Aesch (4147 Aesch BL) , Friedensrichteramt Laufen (4203 Grellingen) , Friedensrichteramt Himmelried (4204 Himmelried) , Friedensrichteramt Seewen (4206 Seewen SO) , Friedensrichteramt Nunningen (4208 Nunningen) oder Friedensrichteramt Breitenbach (4226 Breitenbach).

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