Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rickenbach

Adresse:

Friedensrichteramt Rickenbach
Huebstrasse 36
8545 Rickenbach ZH

Kontakt:

Telefon: 052 397 70 71
Email: uphilipp@bluewin.ch

Zuständig für:

  • 8545 Rickenbach ZH
  • 8545 Rickenbach Sulz

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Rickenbach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Rickenbach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Wila (8494 Bauma) , Friedensrichteramt Wildberg (8494 Bauma) , Friedensrichteramt Fischenthal (8498 Gibswil) , Friedensrichteramt Bezirk Frauenfeld (8501 Frauenfeld) , Friedensrichteramt Wiesendangen (8543 Gundetswil) , Friedensrichteramt Ellikon an der Thur (8548 Ellikon an der Thur) , Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden (8570 Weinfelden) , Friedensrichteramt Bezirk Arbon (8590 Romanshorn) , Friedensrichteramt Dübendorf (8600 Dübendorf) oder Friedensrichteramt Schwerzenbach (8603 Schwerzenbach).

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