Friedensrichteramt Stäfa
Adresse:
Friedensrichteramt Stäfa
Postfach 511
8712 Stäfa
Kontakt:
Telefon: 043 244 58 58
Fax: 044 928 15 16
Email: mail@friedensrichter-staefa.ch
Zuständig für:
- 8713 Uerikon
- 8712 Stäfa
- 8634 Hombrechtikon
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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