Schlichtungsgesuch beim Friedensrichterkreis Gäu
Adresse:
Friedensrichterkreis Gäu
David Sassan Müller
Im Feld 60
4626 Niederbuchsiten
Kontakt:
Telefon: 078 699 55 98
Email: info@egerkingen.ch
Zuständig für:
- 4626 Niederbuchsiten
- 4624 Härkingen
- 4623 Neuendorf
- 4622 Egerkingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichterkreis Gäu
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Egerkingen , Neuendorf , Härkingen oder Niederbuchsiten.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichterkreis Gäu einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hägendorf (4614 Hägendorf) , Friedensrichteramt Kappel (4616 Kappel SO) , Friedensrichteramt Gunzgen (4617 Gunzgen) , Friedensrichteramt Boningen (4618 Boningen) , Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) , Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach) , Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) oder Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen).