Friedensrichterkreis Unterer Leberberg
Adresse:
Friedensrichterkreis Unterer Leberberg
Jurastrasse 6
4534 Flumenthal
Kontakt:
Email: friedensrichter-ul@flumenthal.ch
Zuständig für:
- 4715 Herbetswil
- 4543 Deitingen
- 4535 Kammersrohr
- 4535 Hubersdorf
- 4534 Flumenthal
- 4533 Riedholz
- 4524 Günsberg
- 4523 Niederwil SO
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichterkreis Unterer Leberberg
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