Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Eisten

Adresse:

Gemeinderichter Eisten

3922 Eisten

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3922 Eisten
  • 3908 Saas-Balen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Eisten

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Eisten einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Ferden (3916 Ferden) , Gemeinderichter Kippel (3917 Kippel) , Gemeinderichter Wiler (3918 Wiler (Lötschen)) , Gemeinderichter Blatten (3919 Blatten (Lötschen)) , Gemeinderichter Zermatt (3920 Zermatt) , Gemeinderichter Törbel (3923 Törbel) , Gemeinderichter St. Niklaus (3924 St. Niklaus VS) , Gemeinderichter Grächen (3925 Grächen) , Gemeinderichter Embd (3926 Embd) oder Gemeinderichter Randa (3928 Randa).

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