Juge de commune de Bourg-St-Pierre
Adresse:
Juge de commune de Bourg-St-Pierre
1946 Bourg-St-Pierre
Kontakt:
Zuständig für:
- 1946 Bourg-St-Pierre
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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