Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Bettlach

Adresse:

Friedensrichteramt Bettlach
Jurastrasse 49
Postfach
2544 Bettlach

Kontakt:

Telefon: 032 645 12 33
Email: redysli@bluewin.ch

Zuständig für:

  • 2544 Bettlach

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Bettlach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Bettlach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Juge de commune de Nendaz (1996 Basse-Nendaz) , Tribunal régional du Littoral et du Val-de-Travers (2000 Neuchâtel) , Tribunal régional des Montagnes et du Val-de-Ruz (2300 La Chaux-de-Fonds) , Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (2501 Biel/Bienne) , Friedensrichteramt Grenchen (2540 Grenchen) , Friedensrichteramt Selzach (2545 Selzach) , Autorité régionale de concili- ation Jura bernois-Seeland (2740 Moutier) , Juges civils (2900 Porrentruy 2) , Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (3008 Bern) oder Friedensrichteramt Schnottwil (3253 Schnottwil).

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