Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt des Kreises Reiat

Adresse:

Friedensrichteramt des Kreises Reiat
Vordergasse 54
8201 Schaffhausen

Kontakt:

Telefon: +41 52 632 67 70
Email: friedensrichteramt-schaffhausen@sh.ch


Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt des Kreises Reiat

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Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Eglisau (8193 Eglisau) , Friedensrichteramt Rafz (8197 Rafz) , Friedensrichteramt Wil (8197 Rafz) , Friedensrichteramt Wasterkingen (8197 Rafz) , Friedensrichteramt Hüntwangen (8197 Rafz) , Friedensrichteramt Feuerthalen (8246 Langwiesen) , Friedensrichteramt Flurlingen (8247 Flurlingen) , Friedensrichteramt Laufen-Uhwiesen (8248 Uhwiesen) , Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen (8280 Kreuzlingen) oder Friedensrichteramt Kloten (8302 Kloten).

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