Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Feuerthalen

Adresse:

Friedensrichteramt Feuerthalen
Oehningerweg 4
8246 Langwiesen

Kontakt:

Telefon: 052 659 24 44
Email: ursula.sauter@shinternet.ch

Zuständig für:

  • 8246 Langwiesen
  • 8245 Feuerthalen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Feuerthalen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Feuerthalen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hüntwangen (8197 Rafz) , Friedensrichteramt des Kreises Schaffhausen (8201 Schaffhausen) , Friedensrichteramt des Kreises Reiat (8201 Schaffhausen) , Friedensrichteramt des Kreises Schaffhausen (8201 Schaffhausen) , Friedensrichteramt des Kreises Schaffhausen (8201 Schaffhausen) , Friedensrichteramt Flurlingen (8247 Flurlingen) , Friedensrichteramt Laufen-Uhwiesen (8248 Uhwiesen) , Friedensrichteramt Bezirk Kreuzlingen (8280 Kreuzlingen) , Friedensrichteramt Kloten (8302 Kloten) oder Friedensrichteramt Bassersdorf (8303 Bassersdorf).

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