Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Kienberg

Adresse:

Friedensrichteramt Kienberg

4468 Kienberg

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4468 Kienberg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kienberg

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Kienberg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf (4414 Füllinsdorf) , Friedensrichteramt Bubendorf (4416 Bubendorf) , Friedensrichteramt Waldenburg (4435 Niederdorf) , Friedensrichteramt Sissach (4450 Sissach) , Friedensrichteramt Gelterkinden (4460 Gelterkinden) , Friedensrichteramt Stadt Solothurn (4500 Solothurn) , Friedensrichteramt Bellach (4512 Bellach) , Friedensrichteramt Langendorf (4513 Langendorf) , Friedensrichteramt Lommiswil (4514 Lommiswil) oder Friedensrichteramt Oberdorf (4515 Oberdorf SO).

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