Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf

Adresse:

Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf
Oberer Rainweg 5
4414 Füllinsdorf

Kontakt:

Telefon: 061 901 18 44
Email: glberatungen@eblcom.ch

Zuständig für:

  • 4414 Füllinsdorf
  • 4304 Giebenach
  • 4303 Kaiseraugst

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichterkreis XIV (4310 Rheinfelden) , Friedensrichteramt Kreis 11 Frenkendorf (4402 Frenkendorf) , Friedensrichteramt Liestal (4410 Liestal) , Friedensrichteramt Nuglar (4412 Nuglar) , Friedensrichteramt Büren (4413 Büren SO) , Friedensrichteramt Bubendorf (4416 Bubendorf) , Friedensrichteramt Waldenburg (4435 Niederdorf) , Friedensrichteramt Sissach (4450 Sissach) , Friedensrichteramt Gelterkinden (4460 Gelterkinden) oder Friedensrichteramt Kienberg (4468 Kienberg).

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