Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf
Adresse:
Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf
Oberer Rainweg 5
4414 Füllinsdorf
Kontakt:
Telefon: 061 901 18 44
Email: glberatungen@eblcom.ch
Zuständig für:
- 4414 Füllinsdorf
- 4304 Giebenach
- 4303 Kaiseraugst
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf
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