Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Liestal

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Liestal, Liestal

Adresse:

Friedensrichteramt Liestal
Postfach 454
4410 Liestal

Kontakt:

Telefon: 061 921 34 50
Email: karin.jeitziner@liestal.bl.ch

Zuständig für:

  • 4452 Itingen
  • 4422 Arisdorf
  • 4415 Lausen
  • 4410 Liestal

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Liestal

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Liestal einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kleinlützel (4245 Kleinlützel) , Friedensrichteramt Grindel (4247 Grindel) , Friedensrichteramt Bärschwil (4252 Bärschwil) , Friedensrichterkreis XIV (4310 Rheinfelden) , Friedensrichteramt Kreis 11 Frenkendorf (4402 Frenkendorf) , Friedensrichteramt Nuglar (4412 Nuglar) , Friedensrichteramt Büren (4413 Büren SO) , Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf (4414 Füllinsdorf) , Friedensrichteramt Bubendorf (4416 Bubendorf) oder Friedensrichteramt Waldenburg (4435 Niederdorf).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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