Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Kleinlützel

Adresse:

Friedensrichteramt Kleinlützel

4245 Kleinlützel

Kontakt:

Telefon: 061 771 00 74

Zuständig für:

  • 4245 Kleinlützel
  • 2814 Roggenburg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kleinlützel

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Kleinlützel einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Erschwil (4228 Erschwil) , Friedensrichteramt Beinwil (4229 Beinwil SO) , Friedensrichteramt Fehren (4232 Fehren) , Friedensrichteramt Meltingen (4233 Meltingen) , Friedensrichteramt Zullwil (4234 Zullwil) , Friedensrichteramt Grindel (4247 Grindel) , Friedensrichteramt Bärschwil (4252 Bärschwil) , Friedensrichterkreis XIV (4310 Rheinfelden) , Friedensrichteramt Kreis 11 Frenkendorf (4402 Frenkendorf) oder Friedensrichteramt Liestal (4410 Liestal).

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