Friedensrichteramt Beinwil
Adresse:
Friedensrichteramt Beinwil
4229 Beinwil SO
Kontakt:
Zuständig für:
- 4719 Ramiswil
- 4229 Beinwil SO
- 2827 Schelten
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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