Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Fehren

Adresse:

Friedensrichteramt Fehren

4232 Fehren

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4232 Fehren

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Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Fehren einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Nunningen (4208 Nunningen) , Friedensrichteramt Breitenbach (4226 Breitenbach) , Friedensrichteramt Büsserach (4227 Büsserach) , Friedensrichteramt Erschwil (4228 Erschwil) , Friedensrichteramt Beinwil (4229 Beinwil SO) , Friedensrichteramt Meltingen (4233 Meltingen) , Friedensrichteramt Zullwil (4234 Zullwil) , Friedensrichteramt Kleinlützel (4245 Kleinlützel) , Friedensrichteramt Grindel (4247 Grindel) oder Friedensrichteramt Bärschwil (4252 Bärschwil).

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