Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Bärschwil

Adresse:

Friedensrichteramt Bärschwil

4252 Bärschwil

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4253 Liesberg
  • 4252 Bärschwil

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Bärschwil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Bärschwil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Fehren (4232 Fehren) , Friedensrichteramt Meltingen (4233 Meltingen) , Friedensrichteramt Zullwil (4234 Zullwil) , Friedensrichteramt Kleinlützel (4245 Kleinlützel) , Friedensrichteramt Grindel (4247 Grindel) , Friedensrichterkreis XIV (4310 Rheinfelden) , Friedensrichteramt Kreis 11 Frenkendorf (4402 Frenkendorf) , Friedensrichteramt Liestal (4410 Liestal) , Friedensrichteramt Nuglar (4412 Nuglar) oder Friedensrichteramt Büren (4413 Büren SO).

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