Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberengstringen

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberengstringen, Oberengstringen

Adresse:

Friedensrichteramt Oberengstringen

Postfach
8102 Oberengstringen

Kontakt:

Telefon: 043 455 17 65
Fax: 043 455 17 66
Email: beat.lustenberger@oberengstringen.ch

Zuständig für:

  • 8102 Oberengstringen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oberengstringen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oberengstringen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 4 + 5 (8004 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 1 + 2 (8027 Zürich) , Friedensrichteramt Kreise 6 und 10 (8031 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 7 + 8 (8034 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 11 + 12 (8050 Zürich) , Friedensrichteramt Weiningen (8104 Weiningen ZH) , Friedensrichteramt Regensdorf (8105 Regensdorf) , Friedensrichteramt Buchs (8107 Buchs ZH) , Friedensrichteramt Dänikon (8107 Buchs ZH) oder Friedensrichteramt Dällikon (8108 Dällikon).

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