Friedensrichteramt Oberengstringen
Adresse:
Friedensrichteramt Oberengstringen
Postfach
8102 Oberengstringen
Kontakt:
Telefon: 043 455 17 65
Fax: 043 455 17 66
Email: beat.lustenberger@oberengstringen.ch
Zuständig für:
- 8102 Oberengstringen
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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