Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Weiningen

Adresse:

Friedensrichteramt Weiningen
Badenerstrasse 15
8104 Weiningen ZH

Kontakt:

Telefon: 079 402 49 35
Email: friedensrichter@weiningen.ch

Zuständig für:

  • 8954 Geroldswil
  • 8951 Fahrweid
  • 8104 Weiningen ZH

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Weiningen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Weiningen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreise 6 und 10 (8031 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 7 + 8 (8034 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 11 + 12 (8050 Zürich) , Friedensrichteramt Unterengstringen (8102 Oberengstringen) , Friedensrichteramt Oberengstringen (8102 Oberengstringen) , Friedensrichteramt Regensdorf (8105 Regensdorf) , Friedensrichteramt Buchs (8107 Buchs ZH) , Friedensrichteramt Dänikon (8107 Buchs ZH) , Friedensrichteramt Dällikon (8108 Dällikon) oder Friedensrichteramt Otelfingen (8112 Otelfingen).

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Zuständiges Amt finden

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