Friedensrichteramt Starrkirch
Adresse:
Friedensrichteramt Starrkirch
4656 Starrkirch-Wil
Kontakt:
Zuständig für:
- 4657 Dulliken
- 4656 Starrkirch-Wil
- 4600 Olten
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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