Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oensingen

Adresse:

Friedensrichteramt Oensingen

4702 Oensingen

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4710 Balsthal
  • 4702 Oensingen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oensingen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oensingen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Rohr (4655 Rohr b. Olten) , Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen) , Friedensrichteramt Starrkirch (4656 Starrkirch-Wil) , Friedensrichteramt Dulliken (4657 Dulliken) , Friedensrichteramt Dänikon (4658 Däniken SO) , Friedensrichteramt Kestenholz (4703 Kestenholz) , Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal) , Friedensrichteramt Laupersdorf (4712 Laupersdorf) , Friedensrichteramt Matzendorf (4713 Matzendorf) oder Friedensrichteramt Aedermannsdorf (4714 Aedermannsdorf).

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