Friedensrichteramt Matzendorf
Adresse:
Friedensrichteramt Matzendorf
4713 Matzendorf
Kontakt:
Zuständig für:
- 4717 Mümliswil
- 4714 Aedermannsdorf
- 4713 Matzendorf
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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