Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Gänsbrunnen

Adresse:

Friedensrichteramt Gänsbrunnen

4716 Gänsbrunnen

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4716 Gänsbrunnen
  • 2738 Court

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Gänsbrunnen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Gänsbrunnen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal) , Friedensrichteramt Laupersdorf (4712 Laupersdorf) , Friedensrichteramt Matzendorf (4713 Matzendorf) , Friedensrichteramt Aedermannsdorf (4714 Aedermannsdorf) , Friedensrichteramt Herbetswil (4715 Herbetswil) , Friedensrichteramt Mümliswil (4717 Mümliswil) , Friedensrichteramt Holderbank (4718 Holderbank SO) , Friedensrichteramt Kreis XVI (4800 Zofingen) , Friedensrichteramt Kreis XV (4852 Rothrist) oder Friedensrichteramt Kreis I (5001 Aarau 1 Fächer).

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