Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Aedermannsdorf

Adresse:

Friedensrichteramt Aedermannsdorf
Leiackerstrasse 281
4714 Aedermannsdorf

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4719 Ramiswil
  • 4717 Mümliswil
  • 4714 Aedermannsdorf
  • 2747 Seehof

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Aedermannsdorf

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Aedermannsdorf einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Oensingen (4702 Oensingen) , Friedensrichteramt Kestenholz (4703 Kestenholz) , Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal) , Friedensrichteramt Laupersdorf (4712 Laupersdorf) , Friedensrichteramt Matzendorf (4713 Matzendorf) , Friedensrichteramt Herbetswil (4715 Herbetswil) , Friedensrichteramt Welschenrohr (4716 Welschenrohr) , Friedensrichteramt Gänsbrunnen (4716 Gänsbrunnen) , Friedensrichteramt Mümliswil (4717 Mümliswil) oder Friedensrichteramt Holderbank (4718 Holderbank SO).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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