Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Holderbank

Adresse:

Friedensrichteramt Holderbank

4718 Holderbank SO

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4718 Holderbank SO
  • 4438 Langenbruck

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Holderbank

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Holderbank einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Aedermannsdorf (4714 Aedermannsdorf) , Friedensrichteramt Herbetswil (4715 Herbetswil) , Friedensrichteramt Gänsbrunnen (4716 Gänsbrunnen) , Friedensrichteramt Welschenrohr (4716 Welschenrohr) , Friedensrichteramt Mümliswil (4717 Mümliswil) , Friedensrichteramt Kreis XVI (4800 Zofingen) , Friedensrichteramt Kreis XV (4852 Rothrist) , Friedensrichteramt Kreis I (5001 Aarau 1 Fächer) , Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau (5012 Schönenwerd) oder Friedensrichteramt Niedergösgen (5013 Niedergösgen).

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