Friedensrichteramt Niedergösgen
Adresse:
Friedensrichteramt Niedergösgen
5013 Niedergösgen
Kontakt:
Zuständig für:
- 5014 Gretzenbach
- 5013 Niedergösgen
- 4658 Däniken SO
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Niedergösgen
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