Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Gretzenbach

Adresse:

Friedensrichteramt Gretzenbach
Gemeindeverwaltung
5014 Gretzenbach

Kontakt:

Telefon: 062 849 37 30

Zuständig für:

  • 5014 Gretzenbach
  • 4658 Däniken SO

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Gretzenbach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Gretzenbach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreis XVI (4800 Zofingen) , Friedensrichteramt Kreis XV (4852 Rothrist) , Friedensrichteramt Kreis I (5001 Aarau 1 Fächer) , Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau (5012 Schönenwerd) , Friedensrichteramt Niedergösgen (5013 Niedergösgen) , Friedensrichteramt Erlinsbach (5015 Erlinsbach SO) , Friedensrichteramt Kreis II (5036 Oberentfelden) , Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg) (5201 Brugg AG) , Friedensrichterkreis X (5274 Mettau) oder Friedensrichterkreis XVII Bezirk Zurzach (5330 Bad Zurzach).

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