Friedensrichteramt Kreis II
Adresse:
Friedensrichteramt Kreis II
Postfach 126
5036 Oberentfelden
Kontakt:
Telefon: 062 723 57 72
Zuständig für:
- 5723 Teufenthal AG
- 5722 Gränichen
- 5042 Hirschthal
- 5037 Muhen
- 5036 Oberentfelden
- 5035 Unterentfelden
- 5034 Suhr
- 5033 Buchs AG
- 5000 Aarau
Bankverbindung:
IBAN: CH3109000000500462940
Postkonto Nr.: 50-46294-0
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kreis II
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