Friedensrichteramt Erlinsbach
Adresse:
Friedensrichteramt Erlinsbach
Leimweg 3
5015 Erlinsbach SO
Kontakt:
Telefon: 062 857 57 00
Zuständig für:
- 5017 Barmelweid
- 5015 Erlinsbach SO
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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