Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Erlinsbach

Adresse:

Friedensrichteramt Erlinsbach
Leimweg 3
5015 Erlinsbach SO

Kontakt:

Telefon: 062 857 57 00

Zuständig für:

  • 5017 Barmelweid
  • 5015 Erlinsbach SO

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Erlinsbach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Erlinsbach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreis XV (4852 Rothrist) , Friedensrichteramt Kreis I (5001 Aarau 1 Fächer) , Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau (5012 Schönenwerd) , Friedensrichteramt Niedergösgen (5013 Niedergösgen) , Friedensrichteramt Gretzenbach (5014 Gretzenbach) , Friedensrichteramt Kreis II (5036 Oberentfelden) , Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg) (5201 Brugg AG) , Friedensrichterkreis X (5274 Mettau) , Friedensrichterkreis XVII Bezirk Zurzach (5330 Bad Zurzach) oder Friedensrichteramt Kreis III (5402 Baden).

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